Unser Honorar beträgt:
Kostenübernahme durch die Krankenkassen
Am 22.11.2019 wurde die neue Psychotherapie-Richtlinie vom Gemeinsamen Bundesausschuss G-BA verabschiedet und die Wirksamkeit systemischer Psychotherapie bestätigt. Systemische Therapie ist damit als viertes psychotherapeutisches Richtlinienverfahren anerkannt.
Bereits ausgebildete und berufserfahrene systemische TherapeutInnen erhalten jedoch nicht automatisch die für die Abrechnung mit den Kassen notwendige Approbation. Dies bedeutet, dass systemische Therapie weiterhin von den KlientInnen selbst bezahlt werden muss.